- Kriegsartikel
- Kriegs|artikel,vom 17. bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts Verzeichnis der Pflichten v. a. von einfachen Soldaten und Unteroffizieren sowie der Strafen für Verstöße gegen die soldatische Ordnung. Vorläufer der Kriegsartikel waren die in den Söldnerheeren vom 15. bis 17. Jahrhundert übliche, in den Regimentern unterschiedlicher »Artikelbriefe«, die erstmals durch Gustav II. Adolf für das Heer vereinheitlicht wurden und nur noch sehr eingeschränkte Rechte für die Soldaten enthielten. Die 1713 in Preußen eingeführten Kriegsartikel wurden 1808 erheblich gemildert (u. a. Abschaffung des Gassenlaufens); mit der Herausgabe von Militärstrafgesetzbüchern verloren sie ab Mitte des 19. Jahrhunderts ihre Bedeutung für die Ahndung militärischer Straftaten. Mit der Beseitigung der Militärgerichtsbarkeit in Deutschland 1920 fielen die Kriegsartikel endgültig weg.
Universal-Lexikon. 2012.